Benötigen Sie eine Bewertung Ihrer Gewerbeimmobilie?

Bei der Bewertung Ihrer Gewerbeimmobilie wollen Sie sich auf die Kompetenz des Gutachters verlassen können. Als Erstes müssen Sie festlegen, welche Art von Bewertung Sie benötigen. Es gibt nämlich verschiedene Möglichkeiten, Ihr Gewerbeobjekt bewerten zu lassen.

Dies kann zu Versicherungszwecken geschehen (Wiederbeschaffungswert genannt)

Der Wert eines zu versichernden Gebäudes ist der Wiederaufbauwert. Dies wird oft mit einem wirtschaftlichen Wert oder einem WOZ-Wert verwechselt. Beim Abschluss einer Versicherung werden z. B. der Anschaffungswert, die historischen Kosten/Baukosten oder der Zeitwert verwendet.

Daher ist das Risiko einer Unterversicherung in all diesen Fällen sehr hoch. Eine feste Bewertung Ihrer Gewerbeimmobilie schließt dies aus. Wir schauen uns an, wie hoch die aktuellen Baukosten für das Gebäude sind. Häufig werden die Versicherungssummen jährlich indexiert. Dadurch kann das Risiko entstehen, dass der Wiederaufbauwert nach einigen Jahren von den tatsächlichen Baukosten stark abweicht. Bei der Standardindexierung wird ein Prozentsatz verwendet, der häufig von der tatsächlichen Wertsteigerung Ihrer Gewerbeimmobilie abweicht. Dies kann zu einer Über- oder Unterversicherung führen.

Unterversicherung

Der Begriff Unterversicherung trifft es eigentlich. Ihre Versicherung zahlt zu wenig, weil der Versicherungswert niedriger ist als der aktuelle Neuwert Ihrer Geschäftsräume. Dies hätte durch eine feste Bewertung auf der Grundlage von Abschnitt 7:960 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermieden werden können.

Überversicherung

Eine oft etwas weniger beachtete Seite der Versicherung ist die Überversicherung.
Die Gefahr dabei ist, dass Sie zu viel Prämie zahlen und die Versicherung nicht mehr als den tatsächlichen Schaden ersetzt. Auch dies können Sie mit einem festen Wertansatz auf der Grundlage von Artikel 7:960 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verhindern.

Artikel 7:960 BW

Der Versicherte darf keine Leistung aus der Versicherung erhalten, die ihn eindeutig besser stellt. Der vorstehende Satz findet keine Anwendung, wenn der Wert eines Vermögensgegenstandes aufgrund eines von einem Sachverständigen in Auftrag gegebenen Beschlusses oder aufgrund eines Beschlusses der Parteien gemäß dem Gutachten eines Sachverständigen vorab festgestellt worden ist.

Ob dies zu wirtschaftlichen Zwecken geschehen kann

Sie können Ihre Gewerbeimmobilie auch für wirtschaftliche Zwecke bewerten lassen, z. B. beim Kauf oder Verkauf einer Gewerbeimmobilie, zur Unterstützung einer Investitionsentscheidung, für den Jahresabschluss oder zur (Re-)Finanzierung.

Die Bewertung ist jedoch eine komplexe Angelegenheit, die Fachwissen und Sorgfalt erfordert. Deshalb überlassen Sie diese Aufgabe am besten den Spezialisten von FH Valuations.

Unsere Gutachter verfügen über jahrelange Erfahrung und sind im niederländischen Register der Immobiliengutachter (NRVT) eingetragen und vom TMI (Taxation Management Institute) zertifiziert. Aufgrund der strengen Anforderungen an die ständige Weiterbildung sind wir immer auf dem Laufenden über Veränderungen und Entwicklungen auf dem Markt. Unsere Bewertungsgutachten entsprechen daher den Anforderungen aller großen Bankinstitute in den Niederlanden. Kurzum, wenn es um die Bewertung Ihrer Geschäftsräume geht, sind Sie bei FH Taxaties an der richtigen Adresse.

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