Benötigen Sie ein Wertgutachten für Ihre Immobilie?

Bei der Bewertung Ihrer Immobilie wollen Sie sicher sein, dass der Gutachter über das nötige Fachwissen verfügt. Als Erstes müssen Sie festlegen, welche Art von Bewertung Sie benötigen. Es gibt nämlich mehrere Möglichkeiten, Ihre Immobilie bewerten zu lassen.

Dies kann zu Versicherungszwecken geschehen (Wiederbeschaffungswert genannt)

Der Wert eines zu versichernden Gebäudes ist der Wiederaufbauwert. Dies wird oft mit einem wirtschaftlichen Wert oder einem WOZ-Wert verwechselt. Beim Abschluss einer Versicherung werden z. B. der Anschaffungswert, die historischen Kosten/Baukosten oder der Zeitwert verwendet.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Haus in all diesen Fällen unterversichert ist, ist daher sehr hoch. Eine feste Bewertung schließt dies aus. Wir schauen uns an, wie hoch die aktuellen Baukosten für die Immobilie sind. Häufig werden die Versicherungssummen jährlich indexiert. Dadurch kann das Risiko entstehen, dass der Wiederherstellungswert nach einigen Jahren von den tatsächlichen Baukosten stark abweicht. Bei der Standardindexierung wird ein Prozentsatz verwendet, der häufig von der tatsächlichen Wertsteigerung Ihres Hauses abweicht. Dies kann zu einer Über- oder Unterversicherung führen.

Unterversicherung

Der Begriff Unterversicherung trifft es eigentlich. Ihre Versicherung zahlt zu wenig, weil der Versicherungswert niedriger ist als der aktuelle Neuwert. Dies hätte durch eine feste Bewertung auf der Grundlage von Abschnitt 7:960 des Zivilgesetzbuches vermieden werden können.

Überversicherung

Eine oft etwas weniger beachtete Seite der Versicherung ist die Überversicherung. Die Gefahr dabei ist, dass Sie zu viel Prämie zahlen und die Versicherung nicht mehr als den tatsächlichen Schaden ersetzt. Auch dies können Sie mit einem festen Wertansatz auf der Grundlage von Artikel 7:960 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verhindern.

Artikel 7:960 BW

Der Versicherte darf keine Leistung aus der Versicherung erhalten, die ihn eindeutig besser stellt. Der vorstehende Satz findet keine Anwendung, wenn der Wert eines Vermögensgegenstandes aufgrund eines von einem Sachverständigen in Auftrag gegebenen Beschlusses oder aufgrund eines Beschlusses der Parteien gemäß dem Gutachten eines Sachverständigen vorab festgestellt worden ist.

Ob dies zu wirtschaftlichen Zwecken geschehen kann

Sie können Ihre Immobilie auch für wirtschaftliche Zwecke bewerten lassen, z. B. beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, zur Unterstützung einer Investitionsentscheidung oder zur (Re-)Finanzierung.

Die Bewertung ist jedoch eine komplexe Angelegenheit, die Fachwissen und Sorgfalt erfordert. Deshalb überlassen Sie diese Aufgabe am besten den Spezialisten von FH Valuations.

Unsere Gutachter haben jahrelange Erfahrung und wir sind mit dem NWWI und dem Valuation Web verbunden, so dass Sie sicher sein können, dass Sie mit FH Valuations einen guten und validierten Bewertungsbericht für Ihr Haus erhalten.

Für die Bewertung von Wohnimmobilien müssen wir uns mit einer Arbeitsbereichsregistrierung befassen. Das bedeutet, dass wir nur Häuser im "Großraum Amsterdam" bewerten dürfen. Dazu gehören zum Beispiel neben Amsterdam auch Amstelveen, Haarlem, Abcoude, Baambrugge, Vinkeveen, Mijdrecht, Uithoorn, Zaanstad, Purmerend, Almere usw.

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