Der Versicherungswert eines VvE-Gebäudes oder VvE-Komplexes ist der Wiederaufbauwert. Dies wird oft mit einem wirtschaftlichen Wert oder einem WOZ-Wert verwechselt. Beim Abschluss einer Versicherung werden z. B. der Anschaffungswert, die historischen Kosten/Baukosten oder der Zeitwert verwendet.

Daher ist das Risiko einer Unterversicherung in all diesen Fällen sehr hoch. Eine feste Bewertung des VvE-Gebäudes oder des VvE-Komplexes schließt dies aus. Wir schauen uns an, wie hoch die aktuellen Baukosten für das Gebäude sind.

Häufig werden die Versicherungssummen jährlich indexiert. Dadurch kann das Risiko entstehen, dass der Wiederherstellungswert nach einigen Jahren von den tatsächlichen Baukosten stark abweicht. Bei einer Standardindexierung wird ein Prozentsatz verwendet, der häufig von der tatsächlichen Wertsteigerung Ihres VvE-Gebäudes oder VvE-Komplexes abweichen kann. Dies kann zu einer Über- oder Unterversicherung führen.

Unterversicherung

Der Begriff Unterversicherung trifft es eigentlich. Ihre Versicherung zahlt zu wenig, weil der Versicherungswert niedriger ist als der aktuelle Neuwert des Gebäudes. Dies hätte durch eine feste Bewertung auf der Grundlage von Abschnitt 7:960 des Zivilgesetzbuchs vermieden werden können.

Überversicherung

Eine oft etwas weniger beachtete Seite der Versicherung ist die Überversicherung.
Die Gefahr dabei ist, dass Sie zu viel Prämie zahlen und die Versicherung nicht mehr als den tatsächlichen Schaden ersetzt. Auch dies können Sie mit einem festen Wertansatz auf der Grundlage von Artikel 7:960 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verhindern.

Artikel 7:960 BW

Der Versicherte darf keine Leistung aus der Versicherung erhalten, die ihn eindeutig besser stellt. Der vorstehende Satz findet keine Anwendung, wenn der Wert eines Vermögensgegenstandes aufgrund eines von einem Sachverständigen in Auftrag gegebenen Beschlusses oder aufgrund eines Beschlusses der Parteien gemäß dem Gutachten eines Sachverständigen vorab festgestellt worden ist.

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