ARTIKEL 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe, die immer mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet sind, im folgenden Sinne verwendet.

  1. FH Taxaties mit Adresse Hoogstraat 17, 1441 BB in Purmerend, eingetragen im Handelsregister unter der KVK-Nummer 92033555.
  2. Kunde: jede natürliche oder juristische Person, mit der FH Taxaties einen Vertrag geschlossen hat oder zu schließen beabsichtigt.
  3. Verbraucher: ein Kunde, eine natürliche Person, die nicht im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt.
  4. Parteien: FH Taxaties und der Kunde gemeinsam.
  5. Vertrag: jeder Vertrag zwischen den Parteien, in dem sich FH Taxaties gegenüber dem Kunden zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet hat.
  6. Leistungen: alle Leistungen, zu denen sich FH Taxaties gegenüber dem Kunden im Rahmen des Vertrages verpflichtet hat, worunter unter anderem Folgendes zu verstehen ist
    • Erstellung von mehrjährigen Wartungsbudgets;
    • Bewertung von Gebäuden und/oder Vorräten auf der Grundlage des Wiederherstellungswerts gemäß 7:960 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, entweder;
    • Durchführung von Bewertungen im Zusammenhang mit Gebäuden und/oder Vorräten.
  7. Bericht: jedes schriftliche Dokument, wie z. B. ein (Bewertungs-)Bericht, das dem Kunden und auf seine Anweisung hin möglicherweise auch einem Dritten als Ergebnis der erbrachten Dienstleistungen übergeben wird.
  8. Schriftlich: neben der herkömmlichen schriftlichen Kommunikation auch die Kommunikation per E-Mail oder jedes andere Kommunikationsmittel, das nach dem Stand der Technik und der allgemein anerkannten Praxis als gleichwertig angesehen werden kann.

ARTIKEL 2. | ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von FH Taxaties und jeden Vertrag.
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge, für deren Ausführung FH Taxaties Dritte einschaltet.
  3. Die Anwendbarkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, unter welcher Bezeichnung auch immer, wird ausdrücklich abgelehnt.
  4. Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur ausdrücklich und schriftlich abgewichen werden. Wenn und soweit die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden, haben die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
  5. Die Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages als solchem berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, sich zu beraten, um eine Ersatzregelung für die betreffende Klausel zu treffen. Dabei ist dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich Rechnung zu tragen.

ARTIKEL 3. ANGEBOTE UND ABSCHLUSS VON VERTRÄGEN

  1. Jedes Angebot von FH Taxaties ist freibleibend, auch wenn es zeitlich befristet ist. FH Taxaties kann ein Angebot bis unmittelbar nach dessen Annahme durch den Kunden widerrufen.
  2. Der Kunde kann aus einem Angebot von FH Taxaties, das einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthält, oder aus einem Angebot von FH Taxaties, das auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruht, keine Rechte herleiten.
  3. Unbeschadet der Bestimmungen in den Absätzen 1 und 2 kommt jeder Vertrag zu dem Zeitpunkt zustande, an dem der Kunde das Angebot von FH Taxaties auf die von FH Taxaties angegebene Weise angenommen hat. Die Angebote von FH Taxaties können vom Kunden nur unverändert angenommen werden, es sei denn, FH Taxaties weist auf etwas anderes hin.
  4. Schließt der Kunde den Vertrag im Namen einer anderen natürlichen oder juristischen Person ab, erklärt er mit dem Abschluss des Vertrages, dass er dazu berechtigt ist. Der Kunde haftet gesamtschuldnerisch mit dieser (juristischen) Person für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

ARTIKEL 4. PFLICHTEN DES KUNDEN UND DRITTER

  1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er FH Taxaties so schnell wie möglich und in der von FH Taxaties angegebenen Weise alle Informationen (einschließlich Unterlagen) zur Verfügung stellt, die für die Erstellung und Ausführung des Vertrags angemessenerweise relevant sind, einschließlich, wenn und soweit für die betreffenden Dienstleistungen relevant, des Namens und der Adresse der zu bewertenden Gebäude und der Baupläne. Der Kunde bürgt für die Richtigkeit aller Informationen, die er FH Taxaties zur Verfügung stellt. FH Taxaties haftet unter keinen Umständen für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass sie sich auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers verlassen hat.
  2. Bei der Übermittlung der im vorstehenden Absatz genannten Informationen ist der Kunde für die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften verantwortlich. Der Kunde stellt FH Taxaties von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
  3. Wenn und soweit die Leistungen an einem vom Auftraggeber benannten Ort erbracht werden, gewährleistet der Auftraggeber, dass FH Taxaties innerhalb des vereinbarten Zeitraums freien Zugang zu diesem Ort hat. Außerdem muss FH Taxaties alle dort vorhandenen und von FH Taxaties sinnvollerweise gewünschten Gegenstände und Einrichtungen unentgeltlich nutzen können.
  4. FH Taxaties ist jederzeit berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Anwendbarkeit der Abschnitte 7:404 und 7:407(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen.
  5. FH Taxaties haftet nicht für Fehler oder Unzulänglichkeiten von Dritten, denen sie die Ausführung der Dienstleistungen ganz oder teilweise übertragen hat, es sei denn, das Gesetz sieht dies unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles zwingend vor. In jedem Fall haftet FH Taxaties niemals für Fehler oder Unzulänglichkeiten von Dritten, die sie bei der Ausführung des Vertrags hinzugezogen hat und die andere Leistungen als die von FH Taxaties erbrachten erbringen.
  6. FH Taxaties haftet unter keinen Umständen für Schäden, die sich aus Fehlern oder Unzulänglichkeiten von Dritten ergeben, mit denen der Kunde einen Vertrag geschlossen hat, auch wenn dies auf Empfehlung oder Rat von FH Taxaties geschehen ist.
  7. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden auch im Namen von Dritten festgelegt, denen FH Taxaties die Ausführung der Dienstleistungen ganz oder teilweise anvertraut hat. Soweit das Recht zur Erfüllung der betreffenden Bestimmungen ihrer Natur oder ihrem Zweck nach nicht ausschließlich FH Taxaties vorbehalten werden kann, können sich diese Dritten gegenüber dem Kunden auf die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen, als ob sie selbst und nicht FH Taxaties Vertragspartei wären.
  8. Es ist möglich, dass Dritte, denen FH Taxatie die Ausführung der Dienstleistungen ganz oder teilweise überträgt, ihre diesbezügliche Haftung beschränken möchten. FH Taxaties geht davon aus, dass der mit ihr geschlossene Vertrag die Befugnis beinhaltet, eine solche Haftungsbeschränkung auch im Namen des Auftraggebers zu akzeptieren, und legt dies gegebenenfalls hiermit fest.

ARTIKEL 5. | TERMS

  1. Die Ausführungs- und Liefer-/Erfüllungsfristen, zu denen sich FH Taxaties gegenüber dem Kunden verpflichtet hat, sind lediglich indikative, nicht verbindliche Fristen. Um diese Fristen einhalten zu können, kann FH Taxaties teilweise vom Auftraggeber und/oder von Dritten abhängig sein. Ist die verspätete Erfüllung auf Umstände zurückzuführen, die FH Taxaties nicht zu vertreten hat, d. h. auf höhere Gewalt im Sinne von Artikel 9, werden die Verpflichtungen von FH Taxaties so lange ausgesetzt, wie die Umstände der höheren Gewalt andauern. In einem solchen Fall gelten die übrigen Bestimmungen des Artikels 9 entsprechend.
  2. Ist die verspätete Erfüllung auf Umstände zurückzuführen, die FH Taxaties zuzurechnen sind, gerät FH Taxaties erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber FH Taxaties schriftlich in Verzug gesetzt hat, wobei die Inverzugsetzung als angemessene Frist zur Erfüllung zu verstehen ist, und FH Taxaties auch nach Ablauf der genannten Frist in Verzug ist.
  3. Ist FH Taxaties für die Ausführung des Vertrages auf die Erteilung von Auskünften oder sonstige Bemühungen des Auftraggebers angewiesen und werden diese Auskünfte oder Bemühungen nicht rechtzeitig erteilt, so ist FH Taxaties berechtigt, die Ausführung oder Lieferung für die Dauer der Verzögerung auszusetzen.
  4. Wenn FH Taxaties aufgrund von Umständen, die FH Taxaties zuzuschreiben sind, im Sinne von Absatz 2 in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, den Teil des Vertrags, auf den sich der Verzug bezieht, zu kündigen, hat jedoch niemals Anspruch auf zusätzlichen Schadenersatz.

ARTIKEL 6. ZWISCHENZEITLICHE KÜNDIGUNG DES VERTRAGS

  1. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen vorzeitigen Vertragsauflösung durch den Auftraggeber hat der Auftraggeber FH Taxaties davon schriftlich in Kenntnis zu setzen und ist verpflichtet, FH Taxaties den daraus resultierenden entgangenen Gewinn in Höhe des Betrages zu ersetzen, der FH Taxaties bei ordnungsgemäßer Vertragsauflösung (voraussichtlich) zugestanden hätte.
  2. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung durch den Verbraucher kann dieser abweichend von den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes nur zur Zahlung aller der FH Taxaties bereits entstandenen Kosten für die Durchführung des Vertrages, des durch den Kapazitätsverlust verursachten Schadens, den FH Taxaties glaubhaft machen kann, sowie des vereinbarten Preises im Verhältnis zu den bis zur Vertragsauflösung gegebenenfalls erbrachten Leistungen verpflichtet werden, wonach FH Taxaties grundsätzlich, wenn der Verbraucher den Vertrag innerhalb von 48 Stunden vor Beginn der Dienstleistungen kündigt, Anspruch auf Ersatz des FH Taxaties entgangenen Gewinns hat, und zwar in Höhe des Betrages, der FH Taxaties (vermutlich) bei einer ordentlichen Kündigung des Vertrages zugestanden hätte.

ARTIKEL 7. | BESCHWERDEN

  1. Beanstandungen der Leistungen von FH Taxaties sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung oder zumindest zumutbarer Erkennbarkeit des vom Auftraggeber vermuteten Mangels mündlich mitzuteilen und anschließend innerhalb von zwei Werktagen schriftlich unter Angabe von Gründen gegenüber FH Taxaties zu bestätigen.
  2. Abweichend von den Bestimmungen des vorangegangenen Absatzes muss die Beschwerde, wenn sie sich auf einen von FH Taxaties gelieferten Bericht bezieht und diese Beschwerde innerhalb der unten genannten Frist vernünftigerweise entdeckt werden kann, innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des betreffenden Berichts schriftlich und unter Angabe von Gründen bei FH Taxaties eingereicht werden.
  3. Beanstandungen des Rechnungsbetrages müssen innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich unter Angabe von Gründen bei FH Taxaties eingereicht werden.
  4. Wenn der Kunde nicht rechtzeitig reklamiert, ist FH Taxaties aufgrund einer solchen Reklamation in keiner Weise verpflichtet.
  5. Auch wenn der Kunde rechtzeitig reklamiert, bleibt seine Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung und zur weiteren Erfüllung des Vertrages bestehen, es sei denn, dass das Gesetz dies zugunsten des Verbrauchers zwingend verhindert.

ARTIKEL 8. | SUSPENSION UND AUFLÖSUNG

  1. Wenn es die Umstände des Falles billigerweise rechtfertigen, ist FH Taxaties berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn und soweit der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt oder wenn FH Taxaties nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die befürchten lassen, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird. Wenn die Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers, die er nicht erfüllt oder zu erfüllen droht, nicht dauerhaft unmöglich ist, entsteht die Befugnis zur Auflösung erst, nachdem der Auftraggeber schriftlich in Verzug gesetzt worden ist, wobei in der Inverzugsetzung eine angemessene Frist genannt wird, innerhalb derer der Auftraggeber seine Verpflichtungen (noch) erfüllen kann, und die Erfüllung nach Ablauf der letztgenannten Frist noch nicht erfolgt ist.
  2. Befindet sich der Auftraggeber im Konkurs, hat er einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt, werden seine Güter gepfändet oder kann der Auftraggeber auf andere Weise nicht frei über sein Vermögen verfügen, ist FH Taxaties berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
  3. Der Kunde hat in keinem Fall Anspruch auf irgendeine Form von Entschädigung im Zusammenhang mit dem von FH Taxaties gemäß diesem Artikel ausgeübten Recht auf Aussetzung oder Kündigung.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, FH Taxaties den Schaden zu ersetzen, der durch die Aussetzung oder Auflösung des Vertrags entsteht.
  5. Wenn FH Taxaties den Vertrag auflöst, werden alle Forderungen gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig und zahlbar.

ARTIKEL 9. HÖHERE GEWALT

  1. FH Taxaties ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und solange sie daran durch Umstände gehindert wird, die sie weder kraft Gesetzes, eines Rechtsgeschäftes noch nach gesellschaftlich anerkannten Maßstäben zu vertreten hat. Als höhere Gewalt gelten neben den diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung auch Krankheit und Arbeitsunfähigkeit des eigentlichen Auftragnehmers.
  2. FH Taxaties ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrages verhindert, eintritt, nachdem FH Taxaties ihre Verpflichtungen hätte erfüllen müssen.
  3. Während des Zeitraums der höheren Gewalt werden die Verpflichtungen von FH Taxaties ausgesetzt.
  4. Wird die Erfüllung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt dauerhaft unmöglich, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
  5. Hat FH Taxaties bei Eintritt der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann sie ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist sie berechtigt, den bereits erfüllten bzw. den erfüllbaren Teil des Vertrages gesondert in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser Teil ist ohne eigenständigen Wert.
  6. Für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, besteht unbeschadet der Anwendung des vorstehenden Absatzes kein Anspruch auf Entschädigung.

ARTIKEL 10. PREISE UND ZAHLUNGEN

  1. Sofern FH Taxaties nicht ausdrücklich etwas anderes angibt, verstehen sich alle von ihr angegebenen und vom Kunden geschuldeten Beträge ohne Mehrwertsteuer, wobei diese Beträge (auch) inklusive Mehrwertsteuer angegeben werden, wenn der Kunde ein Verbraucher ist.
  2. Die Zahlung muss auf die von FH Taxaties angegebene Weise und innerhalb der von FH Taxaties angegebenen Frist erfolgen. Bei Überweisungen wendet FH Taxaties ein Standard-Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsdatum an.
  3. Befindet sich der Auftraggeber im Konkurs, hat er einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt, werden seine Güter gepfändet oder kann der Auftraggeber in sonstiger Weise nicht frei über sein Vermögen verfügen, werden die Forderungen von FH Taxaties gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig.
  4. FH Taxaties hat das Recht, dem Kunden die Rechnung ausschließlich per E-Mail zukommen zu lassen. Auf vorherigen Wunsch des Kunden wird die Rechnung jedoch per Post zugestellt.
  5. Die Zahlung durch den Kunden muss ohne Berufung auf eine Aussetzung oder einen Vergleich erfolgen, es sei denn, das Gesetz verhindert dies zwingend zugunsten des Verbrauchers.
  6. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug. Ab dem Tag, an dem der Kunde in Verzug ist, muss er Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag zahlen, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gilt. Abweichend vom vorstehenden Satz werden die gesetzlichen Zinsen anstelle der dort genannten vertraglichen Zinsen berechnet, wenn der Kunde ein Verbraucher ist.
  7. Alle angemessenen Kosten, wie gerichtliche und außergerichtliche Kosten sowie Kosten der Zwangsvollstreckung, die anfallen, um die vom Kunden geschuldeten Beträge zu erhalten, gehen zu Lasten des Kunden.

ARTIKEL 11. HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ

  1. FH Taxaties haftet nicht für Verluste oder Schäden, die mit der Unrichtigkeit der vom Kunden oder in seinem Namen gemachten Angaben zusammenhängen oder dadurch verursacht werden, dass der Kunde seinen gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, oder für andere Umstände, die FH Taxaties nicht zuzurechnen sind.
  2. Die Berichte dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erstellt und geliefert wurden. Wird ein Bericht zu einem anderen Zweck verwendet, übernimmt FH Taxaties dafür keine Haftung.
  3. FH Taxaties haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere der Bestimmungen in Absatz 5 dieses Artikels, haftet FH Taxaties gegenüber dem Kunden nur für unmittelbare Schäden, die der Kunde infolge eines zurechenbaren Versäumnisses von FH Taxaties bei der Erfüllung des Vertrages erleidet. Unter einem zurechenbaren Fehler ist ein Fehler zu verstehen, den ein guter und sorgfältiger Fachmann bei Beachtung der üblichen Vorsicht und der für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Fachkenntnisse und Mittel vermeiden kann und sollte. Unter direktem Schaden versteht man ausschließlich
    • die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, sofern sich die Feststellung auf einen ersatzfähigen Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht;
    • alle angemessenen Kosten, die entstanden sind, um die mangelhafte Leistung der FH Taxations vertragskonform zu machen, soweit sie der FH Taxations zugerechnet werden können;
    • die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens entstanden sind, sofern der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
  4. FH Taxaties ist jederzeit berechtigt, Schäden, die der Kunde erleidet und für die FH Taxaties trotz der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet, zu beheben. Der Auftraggeber muss FH Taxaties Gelegenheit dazu geben, andernfalls erlischt die Haftung von FH Taxaties in dieser Angelegenheit.
  5. Die Haftung von FH Taxaties ist auf den Rechnungswert des Vertrages oder jedenfalls auf den Teil des Vertrages beschränkt, auf den sich die Haftung von FH Taxaties bezieht, wobei die Haftung von FH Taxaties niemals den Betrag übersteigt, der in dem betreffenden Fall von der Haftpflichtversicherung von FH Taxaties tatsächlich gezahlt wurde, zuzüglich eines etwaigen Selbstbehalts, den FH Taxaties im Rahmen dieser Versicherung gezahlt hat.
  6. Der Kunde stellt FH Taxaties von allen Ansprüchen Dritter für Schäden frei, die nicht FH Taxaties zuzurechnen sind. Wird FH Taxaties aus diesem Grund von Dritten in Anspruch genommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, FH Taxaties außergerichtlich und gerichtlich zu unterstützen und alles zu tun, was in einem solchen Fall von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann. Ergreift der Auftraggeber keine angemessenen Maßnahmen, ist FH Taxaties berechtigt, diese selbst zu ergreifen, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Alle Kosten und Schäden, die FH Taxaties und/oder Dritten dadurch entstehen, gehen voll zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

ARTIKEL 12. | SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Jede Vereinbarung und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht.
  2. Die Parteien dürfen erst dann die Gerichte anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, den Streitfall durch gegenseitige Konsultation beizulegen.
  3. Für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das für den Sitz von FH Taxaties zuständige Gericht zuständig, es sei denn, das Gesetz steht dem nach den Umständen des Falles zwingend entgegen.