Bereiten Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig vor
Sind Sie Eigentümer eines Kirchengebäudes, einer Mühle oder einer Fabrik, und handelt es sich dabei um ein nationales Denkmal? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss für die Erhaltung nationaler Denkmäler. Jedes Jahr vom 1. Februar bis zum 31. März können Sie für nationale Denkmäler, bei denen es sich nicht um Wohngebäude handelt, die Subventionsregelung für die Erhaltung nationaler Denkmäler (Sim) beantragen. Auch Grünanlagen und archäologische Denkmäler fallen unter diese Subventionsregelung. Für die Antragstellung sind eine Reihe von Unterlagen erforderlich. Es ist daher ratsam, Ihren Antrag rechtzeitig vorzubereiten und alle Unterlagen im Voraus zu sammeln.
Wofür ist die SIM-Karte gedacht?
Der Erhaltungszuschuss bezieht sich auf die regelmäßigen Instandhaltungskosten auf der Grundlage eines 6-jährigen Instandhaltungsplans. Ab 2022 beträgt der Prozentsatz des Zuschusses 40 % für Eigentümer, die ihr Nationaldenkmal als Unternehmen nutzen. Für die anderen Eigentümer und die Fachorganisationen für Denkmalpflege (POM) beträgt der Zuschuss weiterhin 60 %. Für laufende Förderanträge gilt der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Prozentsatz (50 % oder 60 %).
Welche Dokumente sind obligatorisch?
Für eine digitale Anmeldung benötigen Sie DigiD (für private Eigentümer) oder eHerkenning (für Unternehmen). Stellen Sie daher sicher, dass Sie Ihre Anmeldedaten rechtzeitig zur Verfügung haben.
Budget-Modelle
Die Nationale Agentur für Kulturerbe nimmt jedes Jahr neue Haushaltsmodelle an. Diese obligatorischen Modelle sind für den Mehrjahreshaushalt pro nationales Denkmal oder pro unabhängige Komponente. Im Budgetmodell müssen Sie die Kosten für die verschiedenen Aktivitäten eingeben.
Inspektionsbericht
Einem Antrag muss außerdem ein aktueller Inspektionsbericht für jedes nationale Denkmal oder unabhängige Element beigefügt werden. Aktuell bedeutet, nicht älter als 2 Jahre und im Falle eines archäologischen Nationaldenkmals nicht älter als 5 Jahre.
Der Inspektionsbericht beschreibt den aktuellen technischen Zustand des nationalen Denkmals. Der Bericht gibt Aufschluss über die Mängel, deren Ursachen und eventuelle Folgen. Er enthält Hinweise zu den durchzuführenden Arbeiten in der Reihenfolge der Dringlichkeit und zu den Fristen für die Maßnahmen. Der Bericht muss von einem Sachverständigen erstellt werden.
Antrag auf Errichtung eines nationalen Denkmals
Die Gewährung einer Erhaltungsbeihilfe ist an den Wiederherstellungswert eines Baudenkmals gebunden. Der Wiederherstellungswert bezieht sich auf die Kosten für den vollständigen Wiederaufbau eines Gebäudes - und alles, was damit verbunden ist - mit der ursprünglichen Konstruktion, den ursprünglichen Materialien und Details. Der Wiederherstellungswert ist wichtig, weil er die Höhe der Subvention für ein Baudenkmal bestimmt. Ein Gutachter sollte den Wiederherstellungswert ermitteln.
Bewertung von Finanzhilfeanträgen
Die Nationale Agentur für das Kulturerbe (RCE) prüft die Zuschussanträge, erteilt den Zuschlag (oder lehnt ihn ab) und verteilt die verfügbaren Mittel. Das Geld wird in jährlichen Vorschüssen ausgezahlt. Je nach Höhe des gewährten Zuschusses legt die RCE den Zuschuss nach sechs Jahren auf der Grundlage einer Begründung fest.
Der Wiederherstellungsfonds sorgt für die Auszahlung der Vorschüsse und die Abrechnung mit dem endgültig festgelegten Zuschuss.
Sie wollen einen Sim-Antrag stellen und benötigen dafür den Wiederherstellungswert des Denkmals? Fragen Sie uns um Rat.