Als Immobilienverwalter wollen Sie natürlich, dass die Partei, für die Sie die Immobilie verwalten, eine gute Gebäudeversicherung hat. Eine gute Gebäudeversicherung wird von einem Sachverständigengutachten begleitet (fester Wert auf der Grundlage von Artikel 7:960 des Zivilgesetzbuchs), um eine Unter- oder Überversicherung zu vermeiden. Wir sind gerne bereit, diese Bewertungen vorzunehmen.