In vielen Fällen wird von der Versicherungsgesellschaft ein Wiederherstellungswertgutachten verlangt. Ein Gebäudewertgutachten auf der Grundlage des Neuwerts ist auch erforderlich, wenn Zweifel an der Richtigkeit der aktuellen Versicherungssumme oder der festgesetzten Versicherungssumme bestehen.

Ein Gebäudewert auf der Grundlage von Abschnitt 7:960 des Bürgerlichen Gesetzbuchs(Wiederherstellungswert) hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren. Diese Frist wird von den meisten Versicherern eingehalten. Nach Ablauf dieser Frist verlangen die meisten Versicherer eine Neubewertung, um auf der gleichen Grundlage versichert zu bleiben. Diese Neubewertung hat dann wieder eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren. In vielen Fällen verwenden die Versicherer eine Indexzahl, um die Versicherungssumme einigermaßen auf dem neuesten Stand zu halten.

Wenn wir innerhalb der Gültigkeitsdauer des von uns erstellten Wertgutachtens mit einer Neubewertung beauftragt werden, gewähren wir stets einen Abschlag auf die dann geltenden Preise.